Erklärung
So funktioniert Fristenrechner
Der Fristenrechner bildet die allgemeinen zivilrechtlichen Kalenderregeln der §§ 187 bis 193 BGB technisch ab. Zuerst wird die Fristart bestimmt, dann das nominelle Ende und zuletzt eine mögliche Verschiebung.
Ereignis- und Beginnfrist
Ereignistag nicht mitzählen (§ 187 Abs. 1 BGB)Das Ende richtet sich bei Wochen, Monaten und Jahren nach dem Tag, der dem Ereignistag entspricht.
Beginnstag mitzählen (§ 187 Abs. 2 BGB)Das Ende liegt bei entsprechenden Zeiträumen grundsätzlich am Vortag des korrespondierenden Datums.