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Altersvorsorgedepot-Rechner

Vergleiche das gesetzliche Altersvorsorgedepot ab 2027 fair mit einem normalen ETF-Depot: Zulagen, Steuerwirkung, Kosten, Rendite und Auszahlung.

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Person und Förderung

Förderstatus, Beitrag und Kinderansprüche

iMaßgeblich für Laufzeit, Förderstatus und Berufseinsteigerbonus.

Maßgeblich für Laufzeit, Förderstatus und Berufseinsteigerbonus.

iRegulärer gesetzlicher Korridor; eine frühere gesetzliche Altersleistung wird nicht geprüft.

Regulärer gesetzlicher Korridor; eine frühere gesetzliche Altersleistung wird nicht geprüft.

iVor Steuererstattung; gesetzliche Vertragsgrenze 6.840 EUR jährlich.

Vor Steuererstattung; gesetzliche Vertragsgrenze 6.840 EUR jährlich.

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Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.

Erklärung

So funktioniert Altersvorsorgedepot-Rechner

Der Rechner trennt gesetzliche Förderung und frei wählbare Zukunftsannahmen. Für jedes Beitragsjahr werden Eigenbeitrag, Grund- und Kinderzulage, ein möglicher einmaliger Berufseinsteigerbonus sowie die angenäherte zusätzliche Steuerwirkung bestimmt.

Grundzulage ab 2027G = 0,50 × min(B, 360) + 0,25 × min(max(B − 360, 0), 1.440)

B ist der förderfähige Eigenbeitrag. Ab 1.800 Euro ist die Grundzulage mit 540 Euro ausgeschöpft; der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro bleibt Voraussetzung.

In beiden Hauptpfaden ist der tatsächliche Eigenaufwand identisch. AVD-Zulagen sind zusätzliches Förderkapital. Eine Steuererstattung wird entsprechend der gewählten Verwendung behandelt und nicht unbemerkt als kostenloses Zusatzbudget in nur einer Variante verbucht.

Wissen

Förderung ab 2027 verstehen

Beitragsabhängige Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Günstigerprüfung im Zusammenspiel.

Die Grundzulage wächst stufenweise mit dem Eigenbeitrag. Kinderzulagen knüpfen an festgesetztes Kindergeld an; der Berufseinsteigerbonus ist einmalig und setzt voraus, dass zu Jahresbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

  • Mindesteigenbeitrag für Zulagen: 120 Euro
  • Maximale Grundzulage: 540 Euro
  • Kinderzulage: höchstens 300 Euro je Kind und Jahr
  • Eigene Vertragsbeiträge: höchstens 6.840 Euro im Jahr

Wissen

AVD und ETF fair vergleichen

Gleiche Laufzeit und gleicher eigener Geldabfluss, aber unterschiedliche Förderung, Kosten und Steuerlogik.

Der ETF-Pfad erhält denselben tatsächlichen Eigenaufwand wie der AVD-Pfad. Das AVD wächst steuerlich gefördert, wird in der Auszahlung aber grundsätzlich voll besteuert. Beim normalen Aktienfonds werden Teilfreistellung, Pauschbetrag, Vorabpauschale und eine fiktive Realisation am Rentenbeginn modelliert.

Ein Vorsprung gilt nur für die gewählten Annahmen. Kosten- oder Steueränderungen können die Reihenfolge umkehren.

Wissen

Auszahlung und Besteuerung

Einmalbetrag, monatlicher Auszahlungsplan, weitere Verzinsung und nachgelagerte Steuer.

Der Rentenbeginn liegt regelmäßig nicht vor 65 und die erste Leistung spätestens mit 70. Bis zu 30 Prozent sind zu Beginn als Einmalbetrag zulässig. Der hier verwendete Auszahlungsplan endet frühestens mit 85 und verteilt das verbleibende Kapital monatlich.

Der angenommene Ruhestandssteuersatz ist eine Nutzereingabe. Der Rechner behauptet keinen künftigen persönlichen Steuersatz und berechnet keine lebenslange Versicherungsrente.

Praxis

Praxisbeispiele

Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.

Angestellte Person ohne Kinder

35 Jahre alt, 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, Rentenbeginn mit 67 und gleiche Bruttorendite in beiden Depots.

Ergebnis: Die Grundzulage beträgt 540 Euro pro Förderjahr. Welches Depot netto vorne liegt, hängt vor allem von Kosten, Steuererstattung und Ruhestandssteuersatz ab.

Zwei Kinder mit unterschiedlicher Anspruchsdauer

32 Jahre alt; für ein Kind werden noch acht, für das andere zwölf Jahre Kindergeld erwartet.

Ergebnis: Solange beide Ansprüche bestehen, werden 600 Euro Kinderzulage jährlich modelliert; danach 300 Euro bis zum Ende des zweiten Anspruchs.

Berufseinstieg vor dem 25. Geburtstag

Zu Jahresbeginn 24 Jahre alt, direkt förderberechtigt und der Bonus wurde noch nicht bezogen.

Ergebnis: Im ersten Förderjahr kommen zur beitragsabhängigen Grundzulage einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus hinzu.

Kostenempfindlicher ETF-Vergleich

Das AVD kostet 1,5 Prozent jährlich, das ETF-Depot 0,2 Prozent; beide erzielen vor Kosten dieselbe Rendite.

Ergebnis: Der Rechner kann trotz Förderung einen ETF-Vorsprung zeigen. Er gibt bewusst keine pauschale Produktempfehlung aus.

Vorhandenes Riester-Kapital übertragen

50.000 Euro gefördertes Riester-Kapital werden mit 150 Euro tatsächlichen Übertragskosten in das neue Depot übertragen.

Ergebnis: Das AVD startet nach Kosten mit 49.850 Euro. Im ETF-Gegenfaktum werden die vollen 50.000 Euro als gleicher Startbestand gezeigt, damit die Wechselkosten sichtbar bleiben.

Hinweise

Häufige Fehler

  • Steuererstattung doppelt zählen

    Die Erstattung wird als zusätzlicher Ertrag gezeigt, ohne den Eigenaufwand des Vergleichs anzupassen.

    Eine der drei Verwendungen auswählen; der ETF-Hauptpfad bleibt auf denselben tatsächlichen Eigenaufwand normiert.

  • Rendite als Garantie lesen

    Eine konstante Modellrendite wird mit einer zugesagten Wertentwicklung verwechselt.

    Mehrere Rendite- und Kostenszenarien rechnen und die Werte als Annahmen behandeln.

  • Kinderzulage pauschal bis 18 ansetzen

    Der tatsächliche Kindergeldanspruch kann länger oder kürzer bestehen.

    Für jedes Kind nur die erwarteten verbleibenden Jahre mit festgesetztem Kindergeld eingeben.

  • Bruttovermögen vergleichen

    AVD und ETF haben unterschiedliche Besteuerung während Ansparung und Auszahlung.

    Für die Rangfolge die getrennt ausgewiesenen Nettovermögen am gemeinsamen Rentenbeginn verwenden.

  • Ein-Prozent-Grenze auf jedes AVD übertragen

    Die amtlich genannte Kostenobergrenze betrifft das Standarddepot, nicht automatisch jedes Produkt.

    Die tatsächlichen Produktkosten aus den Unterlagen als sichtbare Annahme eintragen.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist das gesetzliche Altersvorsorgedepot?

Es ist ein ab 2027 anbietbarer zertifizierter Altersvorsorgevertrag ohne vorgeschriebene Kapitalgarantie. Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Regeln in Fonds und bestimmte Schuldverschreibungen investiert und mit Zulagen sowie gegebenenfalls einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert werden.

Ist die Reform bereits beschlossen?

Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die hier modellierten neuen Produkt- und Förderregeln gelten ab dem 1. Januar 2027.

Wie hoch ist die Grundzulage ab 2027?

Sie beträgt 50 Prozent der ersten 360 Euro Eigenbeitrag plus 25 Prozent des Beitragsanteils von 360,01 bis 1.800 Euro. Damit sind höchstens 540 Euro pro Jahr möglich; unter 120 Euro Mindesteigenbeitrag entfällt die Zulage.

Wie berücksichtigt der Rechner Kinder?

Pro Kind und Jahr mit festgesetztem Kindergeld beträgt die Kinderzulage 100 Prozent des maßgeblichen Beitrags, höchstens 300 Euro. Weil Ausbildung und andere Umstände den künftigen Anspruch beeinflussen, wird die verbleibende Dauer je Kind sichtbar eingegeben.

Ist die Günstigerprüfung eine exakte Steuerberechnung?

Nein. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. Der Rechner zeigt transparent eine Grenzsteuersatz-Näherung; Einkommen, weitere Abzüge, Progression und Kirchensteuer einer echten Veranlagung werden nicht vollständig simuliert.

Warum verwendet der ETF-Vergleich denselben Eigenaufwand?

Nur so ist der Vergleich fair: Im normalen ETF-Depot wird genau das Geld investiert, das die Person im AVD-Szenario tatsächlich aus eigener Tasche aufwendet. Je nach Auswahl wird die zusätzliche Steuererstattung konsumiert, separat investiert oder innerhalb der Beitragsgrenze wieder ins AVD gezahlt.

Wie wird die ETF-Vorabpauschale behandelt?

Der Rechner bildet die gesetzliche Jahresmechanik langfristig vereinfacht ab. Der künftige Basiszins ist eine veränderbare Annahme und kein vorhergesagter amtlicher Wert; Teilfreistellung, verfügbarer Sparer-Pauschbetrag und bereits versteuerte Vorabpauschalen werden berücksichtigt.

Wie kann das Altersvorsorgedepot ausgezahlt werden?

Zum Beginn dürfen bis zu 30 Prozent einmalig entnommen werden. Der modellierte gesetzliche Auszahlungsplan leistet monatlich und endet nicht vor dem 85. Lebensjahr. Die geförderten Leistungen werden grundsätzlich nachgelagert mit dem eingegebenen persönlichen Ruhestandssteuersatz besteuert.

Sagt der Rechner, welche Anlage besser ist?

Nein. Er zeigt nur, welche Variante unter den gewählten Rendite-, Kosten-, Steuer- und Inflationsannahmen rechnerisch vorne liegt. Das ist keine Anlage-, Steuer- oder Versicherungsberatung und ersetzt weder Produktunterlagen noch eine individuelle Prüfung.

Grenzen

Einschränkungen

  • Die Günstigerprüfung ist eine Grenzsteuersatz-Näherung und keine vollständige Einkommensteuerveranlagung.
  • Konstante Renditen bilden keine Kursschwankungen, Reihenfolgerisiken oder Verluste eines realen Fondsverlaufs ab.
  • ETF-Steuern werden langfristig angenähert; individuelle Anschaffungslose, Ausschüttungen und bankgenaue Verlustverrechnung fehlen.
  • Der Rechner modelliert den gesetzlichen Auszahlungsplan, keinen individuellen versicherungsmathematischen Leibrentenfaktor.
  • Frühstartrente, Wohnförderung, Garantieprodukte, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsschutz sind nicht Bestandteil des Vergleichs.

Quellen

Quellen und Nachweise

  • AltersvorsorgereformgesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesgesetzblatt

    Verkündeter Gesetzestext, BGBl. 2026 I Nr. 156; maßgebliche Produkt-, Förder-, Übertrags- und Auszahlungsregeln.

    Zur QuelleStand: 29.05.2026 · Gültigkeit: 01.01.2027 · Abgerufen: 03.09.2026 · Geprüft am: 03.09.2026 · Primärquelle
  • Private Altersvorsorge wird attraktiverDie Bundesregierung

    Amtliche Einordnung des Reformpakets und des Angebotsstarts am 1. Januar 2027.

    Zur QuelleStand: 03.09.2026 · Abgerufen: 03.09.2026 · Geprüft am: 03.09.2026 · Primärquelle
  • § 10a EStG – Zusätzliche AltersvorsorgeBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Amtlicher Normtext zur Günstigerprüfung; für die ab 2027 geänderten Beträge ist das Änderungsgesetz maßgeblich.

    Zur QuelleAbgerufen: 03.09.2026 · Geprüft am: 03.09.2026 · Primärquelle
  • § 22 Nummer 5 EStG – Leistungen aus AltersvorsorgeverträgenBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Amtlicher Normtext zur nachgelagerten Besteuerung geförderter Leistungen.

    Zur QuelleAbgerufen: 03.09.2026 · Geprüft am: 03.09.2026 · Primärquelle
  • § 18 InvStG – VorabpauschaleBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Amtlicher Normtext zur jährlichen Vorabpauschale im normalen Investmentfondsdepot.

    Zur QuelleAbgerufen: 03.09.2026 · Geprüft am: 03.09.2026 · Primärquelle
  • § 20 InvStG – TeilfreistellungBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Amtlicher Normtext; für Aktienfonds werden 30 Prozent Teilfreistellung als anpassbarer Ausgangswert verwendet.

    Zur QuelleAbgerufen: 03.09.2026 · Geprüft am: 03.09.2026 · Primärquelle
  • §§ 20 und 32d EStG – Sparer-Pauschbetrag und besonderer SteuersatzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Amtliche Grundlagen für Pauschbetrag und Kapitalertragsteuer im ETF-Vergleich.

    Zur QuelleAbgerufen: 03.09.2026 · Geprüft am: 03.09.2026 · Primärquelle

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