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Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

Berechne TV-L, TVöD oder Bund-A-Besoldung für Beamte und Soldaten – mit Netto-Einordnung, Dienstgrad und nächster Stufe.

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Erklärung

So funktioniert Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

Der Rechner löst zuerst die zum Berechnungsdatum gültige Tarif- oder Besoldungsversion auf. Danach wählt er genau die Kombination aus Gruppe und Stufe. Tarifentgelt wird über Wochenstunden, Bundesbesoldung über den Beschäftigungsumfang anteilig berechnet.

TeilzeitentgeltG_month = T_full-time × h_week ÷ h_full-time

Für TVöD Bund, TVöD VKA allgemein, TVöD SuE und TVöD Pflege sind 39 Wochenstunden hinterlegt. Beim TV-L wird die reguläre Vollzeit aus dem Arbeitgeberland oder einer ausdrücklich eingegebenen Vertragsabweichung aufgelöst. Anwendbare Zulagen werden ebenfalls zeitanteilig berechnet.

  • Monatsnetto: Schätzung für laufenden Arbeitslohn mit den gewählten Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen.
  • Jahresbrutto: zwölf Monatsentgelte plus separat ausgewiesener Brutto-Orientierungswert der Jahressonderzahlung.
  • Nächste Stufe: neues Monatsentgelt sowie Brutto- und Netto-Delta unter unveränderten Annahmen.
  • SuE: Tabellenentgelt und laufende SuE-Zulage bleiben als getrennte Bestandteile nachvollziehbar.
  • Pflege: Tabellenentgelt, Pflegezulage und nichtdynamische Zulage werden zentral aufgelöst und gemeinsam als laufendes Brutto versteuert.
  • TV-L: Eine gemeinsame Entgelttabelle wird mit dem Arbeitszeitprofil des Arbeitgeberlandes kombiniert; die Tabelle wird nicht je Land dupliziert.
  • Bundesbeamte: Grundgehalt, laufbahnabhängiger Erhöhungsbetrag und Familienzuschlag bleiben getrennte Bestandteile; es werden keine Arbeitnehmerbeiträge zu RV und AV angesetzt.
  • Soldaten: Dienstgrad und Besoldungsgruppe bleiben separat; amtliche Zuordnungen werden vorgeschlagen, Anlage-IV-Erhöhungsbeträge automatisch angewendet und die truppenärztliche Versorgung vom Pflegepflichtbeitrag getrennt.

Praxis

Praxisbeispiele

Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.

TVöD VKA E9c, Stufe 3 mit 32 Stunden

Tarifbeschäftigte Person bei einer Kommune, Steuerklasse I, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer.

Ergebnis: Das Tabellenentgelt wird mit 32/39 auf Teilzeit umgerechnet; Ergebnis und nächste Stufe beruhen auf der ab 1. Mai 2026 geltenden VKA-Tabelle.

TVöD VKA E11, Stufe 5 in Vollzeit

Kommunale Vollzeitbeschäftigung mit 39 Wochenstunden, Steuerklasse IV und einem Kinderfreibetrag.

Ergebnis: Der Rechner zeigt Tabellenentgelt, Netto-Schätzung, Jahressonderzahlung und das Gehaltsdelta zur Stufe 6 getrennt.

TVöD Bund E9c, Stufe 3 in Vollzeit

Tarifbeschäftigte Person beim Bund mit 39 Wochenstunden, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer.

Ergebnis: Der Rechner verwendet 4.589,09 Euro Tabellenentgelt und den Bund-JSZ-Satz von 90 Prozent für E9c – nicht die abweichenden VKA-Werte.

TVöD SuE S 8a, Stufe 3 in Vollzeit

Vollzeitbeschäftigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer.

Ergebnis: Zum Tabellenentgelt von 3.976,82 Euro kommt die reguläre SuE-Zulage von 130 Euro hinzu. Der Rechner weist beide Bestandteile getrennt aus.

TVöD Pflege P 8, Stufe 4 in Vollzeit

Vollzeitbeschäftigung im kommunalen Pflegedienst, Steuerklasse I, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer.

Ergebnis: Zum Tabellenentgelt von 4.075,58 Euro kommen 141,82 Euro Pflegezulage und 25 Euro nichtdynamische Zulage hinzu: 4.242,40 Euro laufendes Monatsbrutto.

TV-L E9b, Stufe 3 mit 32 Stunden in NRW

Tarifbeschäftigte Person bei einem Landes-Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer.

Ergebnis: Das Tabellenentgelt von 4.035,07 Euro wird mit 32/39:50 auf 3.241,56 Euro umgerechnet; für E9b gilt 2026 ein JSZ-Satz von 74,35 Prozent.

Bundesbeamter A11, Stufe 5 in Vollzeit

Bundesbeamter mit 100 Prozent Beschäftigungsumfang, ohne Familienzuschlag, Steuerklasse I und privaten Monatsbeiträgen von 400 Euro PKV sowie 50 Euro Pflegepflichtversicherung.

Ergebnis: Das Grundgehalt beträgt nach der weiterhin geltenden Bund-Tabelle ab 1. März 2024 genau 4.853,76 Euro. Steuern, Auszahlung vor PKV/Pflege und der verfügbare Betrag nach den eingegebenen Beiträgen bleiben getrennt.

Soldat auf Zeit: Hauptmann, A11, Stufe 5

Hauptmann als Soldat auf Zeit, 100 Prozent Beschäftigungsumfang, ohne Familienzuschlag, Steuerklasse I und mit 60 Euro tatsächlichem Pflegepflichtbeitrag.

Ergebnis: Das Grundgehalt beträgt 4.853,76 Euro. Die Kombination Hauptmann/A11 ist amtlich vorgesehen; Arbeitnehmerbeiträge zu KV, RV und AV werden nicht angesetzt, der tatsächliche Pflegepflichtbeitrag bleibt separat.

Hinweise

Häufige Fehler

  • Tarifwerk und Tabelle verwechselt

    TVöD Bund, TVöD VKA, SuE, Pflege und TV-L können für dieselbe Gruppenbezeichnung unterschiedliche Werte oder Regeln haben.

    Wähle das Tarifwerk deiner arbeitsvertraglichen Bezugnahme; nutze nicht allein die Arbeitgeberbezeichnung.

  • TV-L-Arbeitgeberland mit Steuer-Bundesland verwechselt

    Die reguläre TV-L-Vollzeit richtet sich nach dem Arbeitgeberland; Kirchensteuer und Pflegeversicherung richten sich nach den dafür vorgesehenen persönlichen Angaben.

    Wähle das Arbeitgeberland separat und trage eine abweichende Vollzeit nur ein, wenn sie aus Vertrag oder Schutzregelung folgt.

  • Netto-Schätzung mit Auszahlungsbetrag gleichgesetzt

    Bei Tarifbeschäftigten verändern Zusatzversorgung und Einmalbezüge die Abrechnung; bei Beamten darf eine Auszahlung vor PKV/Pflege und bei Soldaten vor Pflegeversicherung nicht als frei verfügbares Netto gelesen werden.

    Vergleiche den Rechenweg mit deiner Abrechnung. Gib als Beamter tatsächliche PKV-/Pflegebeiträge und als Soldat den tatsächlichen Pflegepflichtbeitrag ein, bevor du den verfügbaren Betrag bewertest.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Beschäftigten werden derzeit berechnet?

Berechenbar sind Tarifbeschäftigte nach TV-L ab 1. April 2026 sowie TVöD Bund, TVöD VKA allgemein, TVöD SuE und TVöD Pflege ab 1. Mai 2026. Hinzu kommen reguläre Bundesbeamte sowie Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten in der A-Besoldung A3 bis A16. Länderbeamte, Postnachfolgeunternehmen, B-Besoldung und Freiwilliger Wehrdienst folgen separat.

Wie wird Teilzeit berechnet?

Das monatliche Tabellenentgelt wird mit dem Verhältnis deiner Wochenstunden zur tariflichen Vollzeit multipliziert. Beim TVöD sind das hier 39 Stunden; beim TV-L löst der Rechner die reguläre Wochenzeit des Arbeitgeberlandes auf. Eine abweichende Vertragszeit kannst du beim TV-L ausdrücklich eintragen.

Ist das angezeigte Netto eine Lohnabrechnung?

Nein. Für Tarifbeschäftigte nutzt der Rechner die zentrale Rechnerpilot-Brutto-Netto-Engine für laufenden Arbeitslohn 2026. Zusatzversorgung, Einmalbezüge und individuelle Lohnmerkmale können die Abrechnung verändern.

Wie wird die Jahressonderzahlung behandelt?

TVöD VKA, SuE und Pflege sowie TVöD Bund verwenden ihre jeweiligen gruppenabhängigen 2026-Sätze. Beim TV-L sind es 87,43 Prozent (E1–E4), 88,14 Prozent (E5–E8), 74,35 Prozent (E9a–E11), 46,47 Prozent (E12–E13) oder 32,53 Prozent (E14–E15). Tariflich ist der Durchschnitt des Bemessungszeitraums maßgeblich; deshalb bleibt die Anzeige ein Brutto-Orientierungswert.

Wann erreiche ich die nächste Stufe?

Der Rechner zeigt bereits den Betrag und das Delta der nächsten verfügbaren Stufe. Ein konkretes Datum wird erst berechnet, wenn Stufenbeginn, anrechenbare Zeiten und mögliche Verkürzungen oder Verlängerungen fachlich erfasst sind.

Wie berücksichtigt der Rechner die SuE-Zulage?

Die monatliche SuE-Zulage wird für die tariflich erfassten Gruppen automatisch und bei S14/S15 nur nach Bestätigung der Fallgruppe 6 berücksichtigt. Die Berechnung unterstellt, dass die Zulage nicht in bis zu zwei freie Arbeitstage umgewandelt wird; eine solche Umwandlung kann die Auszahlung verändern.

Welche Pflegezulagen sind enthalten?

Für P5 bis P16 berücksichtigt der Rechner ab 1. Mai 2026 automatisch 141,82 Euro Pflegezulage und 25 Euro nichtdynamische Zulage. Bei Arbeitgebern im KAV Baden-Württemberg kann die nichtdynamische Zulage per Bestätigung auf insgesamt 35 Euro erhöht werden. Schicht-, Intensiv- und tätigkeitsabhängige Zulagen sind noch nicht enthalten.

Warum fehlt Stufe 1 bei P7 bis P16?

Nach § 51a Absatz 2 TVöD BT-B ist für P7 bis P16 die Stufe 2 die Eingangsstufe. Die offizielle Tabelle enthält deshalb dort keinen Wert für Stufe 1; der Rechner bietet nur vorhandene Stufen an.

Warum hängt die TV-L-Vollzeit vom Bundesland ab?

Der TV-L kennt für reguläre Landesbeschäftigte unterschiedliche Wochenzeiten. Maßgeblich ist das Bundesland des Arbeitgebers, nicht der steuerliche Wohnsitz. Hessen nutzt TV-H. Geschützte 38,5-Stunden-Regelungen, Lehrkräfte und andere vertragliche Abweichungen benötigen eine gesonderte Angabe beziehungsweise spätere Speziallogik.

Woher stammen die Tabellenwerte?

Tarifwerte stammen aus amtlichen Fassungen beziehungsweise unterzeichneten Tarifquellen; Bund-A-Besoldung und Familienzuschlag stammen unmittelbar aus dem BBesG. Jede freigegebene Tabelle trägt Gültigkeitszeitraum, Quellenlink, Prüfdaten und eine technische Prüfsumme; Konkurrenzseiten sind keine Wertquelle.

Warum unterscheidet sich das Beamten-Netto vom Arbeitnehmer-Netto?

Bundesbeamte zahlen in der regulären Konstellation keine Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Rechner zeigt deshalb zunächst die Auszahlung nach Steuern vor PKV/Pflege. Einen Betrag nach Versicherung zeigt er nur mit deinen tatsächlichen PKV- und Pflegebeiträgen; Beihilfe und Versicherungsanspruch werden nicht automatisch geprüft.

Warum verwendet der Rechner 2026 noch eine Besoldungstabelle ab März 2024?

Weil diese Tabelle am Prüftag weiterhin das verkündete Bundesrecht ist. Ein angekündigtes Besoldungsanpassungsgesetz oder ein Tarifabschluss ändert Beamtenbezüge nicht automatisch. Eine neue Tabelle wird erst mit dem gesetzlichen Status und Gültigkeitsdatum aktiviert.

Warum kann ich Dienstgrad und Besoldungsgruppe separat wählen?

Anlage I BBesG ordnet einzelnen Dienstgraden teilweise mehrere Besoldungsgruppen zu, zum Beispiel Hauptmann A11 oder A12. Der Rechner priorisiert diese amtlichen Zuordnungen, sperrt andere Kombinationen aber nicht. Eine ungewöhnliche Kombination wird mit „Kombination bitte prüfen“ gekennzeichnet.

Wie wird das Netto für aktive Soldaten eingeordnet?

Aktive Soldaten mit Dienstbezügen erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Deshalb setzt der Rechner keine Arbeitnehmerbeiträge zu Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Ein verfügbarer Betrag wird erst nach Eingabe des tatsächlichen Pflegepflichtbeitrags gezeigt.

Grenzen

Einschränkungen

  • Produktiv freigegeben sind TV-L allgemein ab 1. April 2026, TVöD Bund, VKA, SuE und Pflege ab 1. Mai 2026 sowie Bund-A A3 bis A16 für reguläre Bundesbeamte, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Länderbeamte, Postnachfolgeunternehmen, B-Besoldung und Freiwilliger Wehrdienst sind noch nicht berechenbar.
  • TV-L-Übergangsgruppen E2Ü, E13Ü und E15Ü, Lehrkräfte mit Unterrichtsverpflichtung, Ärzte an Universitätskliniken sowie TV-H sind noch nicht modelliert. Vertragliche oder geschützte Wochenzeiten können als Abweichung eingegeben werden.
  • Bei SuE wird die laufende Zulage ohne Umwandlung in bis zu zwei freie Arbeitstage berechnet. Eine gewählte Umwandlung und monatsbezogene Kürzungen sind noch nicht modelliert.
  • Bei Pflege sind die allgemeinen Pflegezulagen enthalten. Schicht-/Wechselschicht-, Intensiv-, Funktions- und sonstige tätigkeitsabhängige Zulagen benötigen weitere Angaben und sind noch nicht berechnet.
  • Beiträge zur Zusatzversorgung werden noch nicht in die Netto-Schätzung einbezogen und deshalb ausdrücklich nicht als berechneter Abzug dargestellt.
  • Der Betrag der nächsten Stufe ist berechnet; der persönliche Aufstiegszeitpunkt hängt von noch nicht erfassten Stufenlaufzeiten und Sonderregeln ab.
  • Das Beamtenprofil prüft weder Beihilfeanspruch noch PKV-Tarif. Ohne steuerlichen Basisanteil und Pflegepflichtbeitrag wird kein Auszahlungswert, ohne tatsächlichen PKV-Gesamtbeitrag kein verfügbarer Betrag nach Versicherung gezeigt.
  • Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX BBesG sind noch nicht pauschal enthalten. Die laufbahnabhängigen Erhöhungsbeträge aus Anlage IV werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung angesetzt.
  • Für Soldaten sind A3 bis A16, der Familienzuschlag und die dienstgradabhängigen Erhöhungsbeträge aus Anlage IV enthalten. B-Besoldung, Amts-/Stellen-/Erschwerniszulagen, Auslandsverwendung, Übergangsgebührnisse und Freiwilliger Wehrdienst sind noch nicht modelliert.

Quellen

Quellen und Nachweise

  • Bundesbesoldungsgesetz – Anlage I DienstgradeBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Zuordnung der Dienstgrade zu A-Besoldungsgruppen; Grundlage der Vorschläge und der dienstgradabhängigen Anlage-IV-Erhöhungsbeträge.

    Zur QuelleStand: 04.02.2026 · Gültigkeit: 04.02.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Bundesbesoldungsgesetz – § 69a Truppenärztliche VersorgungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Regel zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung aktiver Soldaten mit Anspruch auf Dienstbezüge.

    Zur QuelleStand: 09.12.2015 · Gültigkeit: 09.12.2015 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Welche Versicherungen brauche ich?Bundeswehr

    Offizielle Erläuterung, dass während der aktiven Dienstzeit wegen der truppenärztlichen Versorgung insbesondere die Pflegeversicherung verpflichtend bleibt.

    Zur QuelleStand: 18.03.2026 · Gültigkeit: 18.03.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Bundesbesoldungsgesetz – Anlage IV GrundgehaltBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Rechtsquelle für die Grundgehälter A3 bis A16, acht Stufen und die laufbahnabhängigen Erhöhungsbeträge; weiterhin gültig ab 1. März 2024.

    Zur QuelleStand: 29.12.2023 · Gültigkeit: 01.03.2024 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Bundesbesoldungsgesetz – Anlage V FamilienzuschlagBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Beträge des Familienzuschlags ab 1. März 2024 einschließlich der Erhöhungsbeträge für A3 bis A5.

    Zur QuelleStand: 29.12.2023 · Gültigkeit: 01.03.2024 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Bundesbesoldungsgesetz – § 27 Bemessung des GrundgehaltsBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Regel zu Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten der Bundesbesoldungsordnung A.

    Zur QuelleStand: 05.02.2009 · Gültigkeit: 01.07.2009 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Bundesbesoldungsgesetz – § 40 FamilienzuschlagBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Anspruchs-, Konkurrenz- und Teilzeit-Ausnahmeregeln für Ehegatten- und Kinderbestandteile.

    Zur QuelleStand: 05.02.2009 · Gültigkeit: 01.07.2009 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Bezügerechner für Beamtinnen und Beamte des BundesBundesverwaltungsamt

    Offizieller Referenzrechner zur fachlichen Gegenprüfung von Bund-Besoldung, Teilzeit, Familienzuschlag und Steuermerkmalen.

    Zur QuelleStand: 25.08.2026 · Gültigkeit: 01.01.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Änderungstarifvertrag Nr. 22 zum TVöD – Anlage A (Bund)Bund/VKA; veröffentlicht durch den KAV Schleswig-Holstein

    Unterzeichnete Primärquelle für die TVöD-Bund-Tabellenentgelte und die gruppenabhängigen Jahressonderzahlungs-Sätze 2026.

    Zur QuelleStand: 06.04.2025 · Gültigkeit: 01.05.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • TVöD Verwaltung – Anlage A, gültig ab 1. Mai 2026Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

    Primärquelle für Tabellenentgelte, Vollzeitregel und Jahressonderzahlung der ersten Produktstrecke.

    Zur QuelleStand: 01.01.2026 · Gültigkeit: 01.05.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • TVöD BT-V, Anlage C – SuE-Tabelle und SuE-ZulageKommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein / VKA

    Offizielle Broschürenfassung mit der SuE-Tabelle ab 1. Mai 2026 auf Seite 112 sowie den Zulagenregeln und Umwandlungstagen in § 1 Abs. 6 auf Seite 105.

    Zur QuelleStand: 17.02.2026 · Gültigkeit: 01.05.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen – Anlage EVereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

    Offizielle VKA-Fassung mit P-Tabelle ab 1. Mai 2026 auf Seite 98, Pflegezulagen in § 51a auf Seite 84 und gruppenabhängiger Jahressonderzahlung in § 52a auf Seite 86.

    Zur QuelleStand: 17.02.2026 · Gültigkeit: 01.05.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

    Offizielle Tarifeinigung für die Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab 1. April 2026 sowie die bereits vereinbarten Folgeschritte 2027 und 2028.

    Zur QuelleStand: 14.02.2026 · Gültigkeit: 01.04.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • TV-L-Entgelttabellen ab 1. April 2026Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Tarifvertragspartei)

    Konkrete Entgelttabelle und gruppenabhängige Jahressonderzahlungs-Sätze zur Gegenprüfung der aus der TdL-Einigung abgeleiteten Werte.

    Zur QuelleStand: 01.04.2026 · Gültigkeit: 01.04.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • ABC des TV-L – ArbeitszeitGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

    Tarifparteien-Übersicht der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nach Arbeitgeberland und der besonderen 38,5-Stunden-Regelungen.

    Zur QuelleStand: 01.01.2026 · Gültigkeit: 01.01.2026 · Abgerufen: 25.08.2026 · Geprüft am: 25.08.2026 · Primärquelle
  • Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026Bundesministerium der Finanzen (BMF)

    Offizieller Berechnungsalgorithmus des BMF für die maschinelle Lohnsteuerermittlung. Definiert die exakten Rechenschritte für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

    Zur QuelleStand: 12.11.2025 · Gültigkeit: 01.01.2026 – 31.12.2026 · Abgerufen: 03.08.2026 · Geprüft am: 03.08.2026 · Primärquelle
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Jährlich angepasste Rechengrößen: Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV und RV/AV), Bezugsgrößen und Versicherungspflichtgrenze.

    Zur QuelleGültigkeit: 01.01.2026 – 31.12.2026 · Abgerufen: 03.08.2026 · Geprüft am: 03.08.2026 · Primärquelle

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