Erklärung
So funktioniert Stundenlohnrechner
Der Stundenlohnrechner rechnet zwischen Stundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt um. Grundlage ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit.
In Deutschland wird die Vergütung überwiegend als Monats- oder Jahresgehalt vereinbart, während der Stundenlohn vor allem bei Minijobs, Werkstudenten und tariflich entlohnten Tätigkeiten direkt angegeben wird. Tarifverträge (z. B. TVöD, IG Metall, ver.di) legen häufig Entgeltgruppen mit festen Monatswerten fest. Um Stellen mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit oder verschiedene Beschäftigungsmodelle (Vollzeit, Teilzeit, Freelancer-Kalkulation) objektiv zu vergleichen, ist die Umrechnung auf den Stundenlohn unverzichtbar. Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG, der als Brutto-Stundenlohn definiert ist — ein weiterer Grund, den eigenen Stundenlohn zu kennen.
Die zentrale Umrechnungsgröße ist der Faktor 4,333 (exakt: 52/12). Viele Arbeitnehmer rechnen fälschlicherweise mit 4 Wochen pro Monat, was den Stundenlohn um etwa 8 % überschätzt. Der Faktor 52/12 berücksichtigt, dass ein Kalenderjahr 52,143 Wochen hat und verteilt diese gleichmäßig auf 12 Monate. Bei 40 Wochenstunden ergeben sich so 173,33 Monatsstunden statt nur 160. Diese Differenz wirkt sich besonders bei der Freelancer-Kalkulation aus: Wer seinen Netto-Stundensatz auf Basis von 160 Monatsstunden kalkuliert, unterschätzt den tatsächlichen Zeitaufwand pro Jahr erheblich.
Für einen vollständigen Gehaltsvergleich reicht der reine Stundenlohn oft nicht aus. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld (13. Gehalt), Urlaubsgeld, Prämien oder vermögenswirksame Leistungen erhöhen den effektiven Stundenlohn, werden aber nicht in der monatlichen Grundvergütung sichtbar. Ebenso sind geldwerte Vorteile (Dienstwagen, Jobticket, Zuschuss zur Kinderbetreuung) zu berücksichtigen. Bei Teilzeit-Vollzeit-Vergleichen sollte zudem geprüft werden, ob beide Positionen die gleichen Zusatzleistungen bieten, da Teilzeitkräfte anteilige Sonderzahlungen erhalten können.
Monatsstunden = Wochenstunden x 52 / 1252 Kalenderwochen werden gleichmäßig auf 12 Monate verteilt. Das ergibt den Faktor 4,333.
Stundenlohn = Monatsgehalt / MonatsstundenDer Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatsgehalt geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden.
Der Rechner führt eine reine Division durch. Steuern, Sozialabgaben, Zuschläge oder tarifliche Besonderheiten werden nicht berücksichtigt.