Berechne Nettoarbeitszeit, Pause, Anwesenheit und Arbeitsende mit Mitternacht-Unterstützung und nachvollziehbarem Rechenweg.
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Beginn, Ende und Pause. Nachtschichten über Mitternacht sind möglich.
iStart der Arbeitszeit im 24-Stunden-Format.
Start der Arbeitszeit im 24-Stunden-Format.
iEnde der Arbeitszeit. Liegt das Ende vor dem Beginn, wird bis zum folgenden Kalendertag gerechnet.
Ende der Arbeitszeit. Liegt das Ende vor dem Beginn, wird bis zum folgenden Kalendertag gerechnet.
Minuten
Gesamte Pause in ganzen Minuten. Ohne Pause 0 eintragen.
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Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.
Erklärung
So funktioniert Arbeitszeitrechner
Der Arbeitszeitrechner arbeitet minutengenau mit Uhrzeiten im 24-Stunden-Format. Er unterscheidet Anwesenheit, Pause und Nettoarbeitszeit.
Paragraph 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 8 Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nach Paragraph 4 ArbZG sind bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause erforderlich; Abschnitte müssen grundsätzlich jeweils mindestens 15 Minuten dauern.
Der Rechner verwendet „Anwesenheit“ für die Zeitspanne von Beginn bis Ende und „Nettoarbeitszeit“ für diese Spanne abzüglich der eingegebenen Pause. Paragraph 2 Absatz 1 ArbZG definiert Arbeitszeit grundsätzlich als Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Ob einzelne Unterbrechungen Arbeitszeit, Ruhepause oder vergütungspflichtig sind, entscheidet der Rechner nicht.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) eine Pflicht zur Erfassung von Beginn und Ende und damit der Dauer der täglichen Arbeitszeit aus Paragraph 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG hergeleitet. Der Rechner ist dennoch kein Zeiterfassungssystem und speichert keine Arbeitszeiten. Geltungsbereich, Ausnahmen und Ausgestaltung müssen im konkreten Arbeitsverhältnis geprüft werden.
Im Arbeitsende-Modus wird zuerst die gesamte Anwesenheit aus Nettoarbeitszeit und Pause gebildet.
Wissen
Nettoarbeitszeit und Anwesenheit unterscheiden
Im Berufsalltag ist wichtig, ob eine Zeitspanne inklusive oder exklusive Pause gemeint ist.
Die Anwesenheit beschreibt die komplette Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende. Die Nettoarbeitszeit entsteht erst nach Abzug der Pause.
Arbeitsbeginn und Arbeitsende bilden die Gesamtanwesenheit.
Pausen werden in Minuten abgezogen.
Bei Nachtschichten wird das Arbeitsende dem folgenden Kalendertag zugeordnet.
Praxis
Praxisbeispiele
Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.
Arbeitstag mit Pause
Berechne die Nettoarbeitszeit aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und einer Pause.
Ergebnis: Von 08:30 bis 16:42 sind es 8 h 12 min Anwesenheit. Nach 30 Minuten Pause bleiben 7 h 42 min Nettoarbeitszeit.
Nachtschicht über Mitternacht
Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, rechnet der Arbeitszeitrechner bis zum folgenden Kalendertag.
Ergebnis: Die Anwesenheit beträgt 8 h 0 min, die Nettoarbeitszeit nach Pause 7 h 30 min.
Feierabend berechnen
Berechne aus Arbeitsbeginn, gewünschter Nettoarbeitszeit und Pause die Uhrzeit für den Feierabend.
Ergebnis: Bei 7 h 42 min Nettoarbeitszeit und 30 Minuten Pause ist Feierabend um 16:42 Uhr.
Gesetzliche Pause bei langer Arbeitszeit
Ermittle die gesetzliche Mindestpause nach § 4 ArbZG aus der täglichen Arbeitszeit.
Ergebnis: Bei 9 h 15 min Arbeitszeit schreibt § 4 ArbZG eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten vor.
Hinweise
Häufige Fehler
Brutto- und Nettoarbeitszeit verwechselt
Arbeitnehmer geben ihre Anwesenheitszeit als Arbeitszeit an, ohne die Pause abzuziehen. Dadurch wird die tatsächliche Arbeitsleistung überschätzt.
Im Rechenmodell gilt: Nettoarbeitszeit = Anwesenheit minus eingegebene Pause. Ob eine Unterbrechung rechtlich als Ruhepause oder vergütungspflichtige Arbeitszeit gilt, muss gesondert beurteilt werden.
Gesetzliche Pausenpflicht nicht beachtet
Bei der Arbeitszeitplanung werden keine Pausen eingeplant. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit ist eine Pause aber gesetzlich vorgeschrieben.
Nach Paragraph 4 ArbZG sind bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause erforderlich. Der Rechner kontrolliert diese Schwellen nicht.
Nachtschicht als negativer Wert interpretiert
Wenn das Arbeitsende zeitlich vor dem Arbeitsbeginn liegt (z. B. 22:00 bis 06:00), wird die Differenz falsch als negative Stunden gelesen.
Der Rechner erkennt Schichten über Mitternacht automatisch und rechnet das Ende dem Folgetag zu. 22:00 bis 06:00 ergibt 8 Stunden Anwesenheit.
Dezimalstunden und Minuten verwechselt
7,5 Stunden werden als 7 Stunden 50 Minuten gelesen statt als 7 Stunden 30 Minuten.
7,5 Dezimalstunden entsprechen 7 Stunden und 30 Minuten (0,5 × 60 = 30). Der Rechner zeigt beide Formate parallel an.
FAQ
Häufige Fragen
Wie berechnet der Arbeitszeitrechner die Nettoarbeitszeit?
Der Rechner bildet zuerst die Anwesenheit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Danach zieht er die Pause in Minuten ab.
Kann der Rechner Schichten über Mitternacht berechnen?
Ja. Wenn das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn liegt, wird das Ende als Uhrzeit am folgenden Kalendertag behandelt.
Was passiert ohne Pause?
Ohne Pausenangabe oder mit 0 Minuten Pause entspricht die Nettoarbeitszeit der gesamten Anwesenheit.
Warum ist die gleiche Uhrzeit für Beginn und Ende ungültig?
Gleiche Uhrzeiten sind im Arbeitszeitmodus nicht eindeutig: Das kann 0 Minuten oder 24 Stunden bedeuten. Der Rechner fordert deshalb unterschiedliche Zeiten.
Wie funktioniert der Modus Arbeitsende berechnen?
Du gibst Arbeitsbeginn, gewünschte Nettoarbeitszeit und Pause ein. Der Rechner addiert Nettozeit und Pause zum Beginn und zeigt die Feierabend-Uhrzeit.
Prüft der Rechner gesetzliche Pausenregeln?
Die Zeitberechnung bewertet das nicht. Der separate Pausenmodus nennt jedoch die gesetzliche Mindestpause nach Paragraph 4 ArbZG für volljährige Beschäftigte als Orientierung. Er ersetzt keine arbeitsrechtliche Prüfung: Minderjährige (JArbSchG), Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können längere Pausen vorsehen.
Wie lang muss die gesetzliche Pause mindestens sein?
Nach Paragraph 4 ArbZG sind bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause erforderlich; länger als 6 Stunden darf nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden. Der Rechner prüft das nicht. Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung und Sonderregelungen können für den konkreten Fall zusätzliche oder abweichende Vorgaben enthalten.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit?
Die Bruttoarbeitszeit (Anwesenheitszeit) umfasst den gesamten Zeitraum von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende. Die Nettoarbeitszeit ist die Bruttoarbeitszeit abzüglich aller Pausen. Der Rechner zeigt beide Werte getrennt an, damit die Unterscheidung klar wird.
Grenzen
Einschränkungen
Schichtarbeit-Zuschläge, Nachtarbeit-Zuschläge und Sonntagszuschläge werden nicht berechnet.
Der Rechner prüft nicht, ob die eingegebene Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet oder die Mindestruhezeit einhält.
Die Berechnung gilt für einen einzelnen Arbeitstag. Wochen- oder Monatsarbeitszeit-Konten werden nicht unterstützt.
Gleitzeitkonten, Arbeitszeitkorridore und Vertrauensarbeitszeit-Modelle werden nicht abgebildet.
Quellen
Quellen und Nachweise
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Bundesministerium der Justiz
Paragraph 2 definiert Arbeitszeit grundsätzlich ohne Ruhepausen; Paragraphen 3 und 4 regeln werktägliche Höchstzeiten und Mindestpausen, Paragraph 7 mögliche tarifliche Abweichungen.
Zur QuelleAbgerufen: 29.07.2026 · Geprüft am: 29.07.2026 · Primärquelle
Arbeitszeitgesetz – Informationen des BMASBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Überblick des BMAS über Arbeitszeitregelungen, Pausenvorschriften und Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.
Zur QuelleAbgerufen: 29.07.2026 · Geprüft am: 29.07.2026 · Primärquelle
Beschluss 1 ABR 22/21 zur ArbeitszeiterfassungBundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht leitet aus Paragraph 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG die Pflicht ab, Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen.
Zur QuelleAbgerufen: 29.07.2026 · Geprüft am: 29.07.2026
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