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Trinkgeldrechner
Trinkgeld als Prozentsatz berechnen oder Rechnung auf einen glatten Betrag aufrunden – inklusive Gesamtbetrag, Betrag pro Person und effektivem Prozentsatz.
Verfügbar
Erklärung
So funktioniert Trinkgeldrechner
Trinkgeld ist ein freiwilliger Zuschlag auf eine Rechnung, mit dem guter Service anerkannt wird. Der Trinkgeldrechner ermittelt den Trinkgeldbetrag, den Gesamtbetrag und – falls gewünscht – die Aufteilung auf mehrere Personen.
Im Prozentmodus gibst du einen Prozentsatz der Rechnung vor. Im Aufrundungsmodus nennst du stattdessen den Zielbetrag, auf den aufgerundet werden soll; der Rechner bestimmt daraus das Trinkgeld und den entsprechenden Prozentsatz.
Trinkgeld als ProzentsatzTrinkgeld = Rechnung × Prozentsatz ÷ 100Der Gesamtbetrag ist Rechnung + Trinkgeld, geteilt durch die Personenzahl ergibt sich der Betrag pro Person.
Aufrunden auf einen ZielbetragTrinkgeld = Zielbetrag − Rechnung und Prozentsatz = Trinkgeld ÷ Rechnung × 100Der Zielbetrag muss mindestens so hoch sein wie die Rechnung.
Wissen
Trinkgeld, Gesamtbetrag und Anteil pro Person
Trinkgeld ist ein freiwilliger Zuschlag auf die Rechnung.
Der Prozentsatz bezieht sich stets auf die ursprüngliche Rechnung. Der Gesamtbetrag ist die Summe aus Rechnung und Trinkgeld.
- Prozentmodus: Trinkgeld = Rechnung × Prozentsatz ÷ 100.
- Aufrundungsmodus: Trinkgeld = Zielbetrag − Rechnung.
- Bei geteilter Rechnung wird der Gesamtbetrag gleichmäßig auf die Personen verteilt.
Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.
10 % Trinkgeld, geteilt durch 2
Eine Rechnung über 50 € wird mit 10 % Trinkgeld beglichen und auf zwei Personen aufgeteilt.
Ergebnis: 5 € Trinkgeld, 55 € gesamt, 27,50 € pro Person.
Rechnung aufrunden
Eine Rechnung über 47,30 € wird auf 50 € aufgerundet – das Trinkgeld ist die Differenz.
Ergebnis: 2,70 € Trinkgeld, 50 € gesamt, das sind rund 5,71 %.
- Prozentsatz vom Gesamtbetrag statt von der Rechnung
Der Prozentsatz wird versehentlich auf einen bereits erhöhten Betrag angewendet und das Trinkgeld dadurch zu hoch.
Der Trinkgeld-Prozentsatz bezieht sich immer auf die ursprüngliche Rechnung. Der Rechner nimmt automatisch diese als Basis.
- Krumme Centbeträge stehen lassen
Beim reinen Prozentrechnen entstehen oft unrunde Beträge wie 54,17 €, die im Alltag unpraktisch sind.
Für einen glatten Endbetrag den Aufrundungsmodus nutzen und direkt auf einen Zielbetrag runden.
Wie viel Trinkgeld ist üblich?
In Deutschland sind in der Gastronomie etwa 5 bis 10 % der Rechnung üblich, oft wird auf einen glatten Betrag aufgerundet. Wie viel angemessen ist, hängt von Anlass, Service und Region ab – der Rechner rechnet den gewünschten Betrag aus, gibt aber keine feste Vorgabe.
Wie berechne ich das Trinkgeld?
Beim Prozentmodus wird das Trinkgeld als Prozentsatz der Rechnung berechnet: Trinkgeld = Rechnung × Prozentsatz ÷ 100. Beim Aufrunden gibst du den Zielbetrag an, und das Trinkgeld ist die Differenz zwischen Zielbetrag und Rechnung.
Soll ich aufrunden oder einen Prozentsatz nehmen?
Beides ist gebräuchlich. Ein fester Prozentsatz macht das Trinkgeld vergleichbar, das Aufrunden auf einen glatten Betrag ist im Alltag bequemer. Der Rechner zeigt beim Aufrunden zusätzlich, welchem Prozentsatz der aufgerundete Betrag entspricht.
Ist Trinkgeld steuerfrei?
Trinkgelder, die Gäste freiwillig zusätzlich zur Rechnung an Beschäftigte zahlen, sind nach § 3 Nr. 51 EStG in Deutschland steuerfrei. Für die Berechnung im Rechner spielt das keine Rolle – er ermittelt nur die Beträge.
- Die übliche Trinkgeldhöhe ist regional und je nach Anlass unterschiedlich. Der Rechner ermittelt nur Beträge und spricht keine Empfehlung aus.
- Die Rechnung wird gleichmäßig auf ganze Personen aufgeteilt. Individuelle Anteile pro Person berücksichtigt der Rechner nicht.
- Beträge werden für die Anzeige auf Cent gerundet. Gerechnet wird intern mit voller Genauigkeit.
Quellen
Quellen und Nachweise
- § 3 Nr. 51 EStG – Steuerfreiheit von TrinkgeldernBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Regelt, dass freiwillig von Gästen gezahlte Trinkgelder an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei sind.
Zur QuelleAbgerufen: 24.08.2026 · Geprüft am: 24.08.2026 · Primärquelle - DEHOGA Bundesverband – Gastgewerbe in DeutschlandDEHOGA Bundesverband (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)
Branchenverband des Gastgewerbes mit Informationen zu Gepflogenheiten rund um Service und Trinkgeld in Deutschland.
Zur QuelleAbgerufen: 24.08.2026 · Geprüft am: 24.08.2026
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