Berechne Mehrwertsteuer, MwSt., Umsatzsteuer, Brutto, Netto und Steuerbetrag mit 19 Prozent oder 7 Prozent.
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Netto zu BruttoNettobetrag plus Mehrwertsteuer
€
Der Betrag ohne Mehrwertsteuer.
%
Mehrwertsteuer- oder Umsatzsteuersatz, zum Beispiel 19 oder 7.
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Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.
Erklärung
So funktioniert Mehrwertsteuerrechner
Der Mehrwertsteuerrechner gehört zur Prozent- und Preisfamilie. Fachlich verbindet er Nettobetrag, Bruttobetrag, Steuerbetrag und Steuersatz.
Die Berechnung nutzt Prozentlogik: Der Steuerbetrag ist ein Anteil des Nettobetrags, der Bruttobetrag ist Netto plus Steuerbetrag.
Umsatzsteuer ist in Deutschland eine indirekte Steuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. § 12 UStG sieht daneben für bestimmte Umsätze 7 % oder 0 % vor; andere Umsätze können nach § 4 UStG steuerfrei sein. Der Rechner entscheidet nicht, welcher Tatbestand im Einzelfall gilt.
Für vollständig vorsteuerabzugsberechtigte Regelbesteuerer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten: Sie berechnen Umsatzsteuer an Kunden (Ausgangssteuer) und ziehen die selbst gezahlte Vorsteuer ab, sodass wirtschaftlich nur der Endverbraucher die Steuerlast trägt. Das gilt nicht ausnahmslos: Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug; wer steuerfreie Ausgangsumsätze ohne Vorsteuerabzug erbringt (etwa bestimmte Leistungen nach § 4 UStG), für den wird die gezahlte Vorsteuer zum echten Kostenfaktor. Das System wird als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet.
SteuerbetragS = N x r / 100
Der Steuerbetrag S ergibt sich aus Nettobetrag N mal Steuersatz r geteilt durch 100.
BruttoB = N + S
Der Bruttobetrag B ist Nettobetrag plus Steuerbetrag.
Netto aus BruttoN = B / (1 + r / 100)
Der Nettobetrag N wird aus Brutto B und Steuersatz r rückwärts berechnet.
Steuerbetrag aus BruttoS = B - B / (1 + r / 100)
Alternativ kann der Steuerbetrag direkt aus dem Bruttobetrag berechnet werden, ohne den Nettobetrag als Zwischenschritt.
Wissen
Welche Rechenrichtung passt?
Mehrwertsteuerrechnungen unterscheiden sich danach, ob der Ausgangswert netto oder brutto ist.
Wenn der Nettobetrag bekannt ist, wird der Steuerbetrag aufgeschlagen. Wenn der Bruttobetrag bekannt ist, wird der enthaltene Steueranteil herausgerechnet.
Netto zu Brutto: Steuerbetrag berechnen und addieren.
Brutto zu Netto: Brutto durch den Steuerfaktor teilen.
Steuerbetrag: Netto mal Steuersatz geteilt durch 100.
Praxis
Praxisbeispiele
Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.
Netto zu Brutto
Aus 100 Euro netto und 19 % Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttopreis von 119 Euro.
Ergebnis: Der Bruttobetrag ist 119, der Steuerbetrag ist 19.
Brutto zu Netto
Aus 119 Euro brutto und 19 % Mehrwertsteuer wird rückwärts der Nettobetrag von 100 Euro und der enthaltene Steuerbetrag von 19 Euro berechnet.
Ergebnis: Der Nettobetrag ist 100, der Steuerbetrag ist 19.
Ermäßigter Steuersatz
Bei 7 % Umsatzsteuer lassen sich Brutto, Netto und Steuerbetrag genauso vergleichen.
Ergebnis: Der Steuerbetrag ist 7, der Bruttobetrag ist 107.
Handwerkerrechnung prüfen
Ein Handwerker stellt 2.380 Euro brutto in Rechnung. Du möchtest wissen, wie hoch der Nettobetrag und der enthaltene Steuerbetrag bei 19 % sind.
Ergebnis: Der Nettobetrag ist 2.000, der Steuerbetrag ist 380.
Lebensmittel mit 7 % Steuer
Ein Warenkorb im Supermarkt kostet 53,50 Euro brutto. Mit 7 % ermäßigtem Steuersatz berechnest du den enthaltenen Steuerbetrag.
Ergebnis: Der Nettobetrag ist 50, der Steuerbetrag ist 3,50.
Hinweise
Häufige Fehler
Steuersatz auf Bruttobetrag statt Nettobetrag anwenden
Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag berechnet. Wer 19 % auf den Bruttobetrag rechnet, erhält einen zu hohen Steuerbetrag. Aus 119 Euro brutto sind die enthaltenen 19 % Steuer genau 19 Euro — nicht 22,61 Euro.
Netto ist der Betrag ohne Steuer, Brutto ist der Betrag mit Steuer. Auf Rechnungen an Unternehmen steht meist der Nettobetrag im Vordergrund, im Einzelhandel wird der Bruttopreis ausgezeichnet.
Merkhilfe: Brutto = Netto + Steuer. Im Laden ist der ausgezeichnete Preis brutto, auf B2B-Rechnungen steht netto im Vordergrund.
Falschen Steuersatz anwenden
Nicht jeder Umsatz unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %. Die Einordnung nach § 12, § 4 oder weiteren Vorschriften hängt vom konkreten Umsatz ab.
Den Steuersatz anhand des konkreten gesetzlichen Tatbestands oder fachkundig prüfen. Der Rechner kann einen vorgegebenen Satz berechnen, aber nicht rechtlich auswählen.
Vorsteuerabzug als Endverbraucher annehmen
Nur vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Privatpersonen tragen die volle Steuerlast.
Für die eigene Zahlung ist bei Privatkäufen regelmäßig der Bruttopreis maßgeblich. Der Nettobetrag kann dennoch zum Preisvergleich oder zum Verständnis des Steueranteils nützlich sein.
Kleinunternehmerregelung nicht beachten
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Wer auf deren Rechnungen trotzdem Mehrwertsteuer herausrechnet, erhält einen falschen Nettobetrag.
Auf Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis keine MwSt herausrechnen. Der Rechnungsbetrag ist bereits der Endbetrag.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Netto ist der Betrag ohne Mehrwertsteuer. Brutto enthält Netto plus Steuerbetrag.
Wie berechnet man 19 Prozent Mehrwertsteuer?
Der Steuerbetrag ist Netto mal 19 geteilt durch 100. Der Bruttobetrag ist Netto plus Steuerbetrag.
Wann nutzt man 7 Prozent Umsatzsteuer?
Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für bestimmte Waren und Leistungen. Der Rechner kann mit 7 % rechnen, entscheidet aber nicht, welcher Steuersatz rechtlich gilt.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Im Alltag wird meist von Mehrwertsteuer gesprochen. Fachlich ist bei Rechnungen in Deutschland die Umsatzsteuer gemeint; die Rechenlogik ist identisch.
Wie wird Netto aus Brutto berechnet?
Der Bruttobetrag wird durch 1 plus Steuersatz geteilt. Bei 19 % ist der Faktor 1,19.
Rundet der Rechner auf Cent?
Die Anzeige wird verständlich formatiert. Für Rechnungen können kaufmännische Rundungsregeln oder Cent-Rundung im konkreten Buchhaltungssystem relevant sein.
Welche Waren haben den ermäßigten Steuersatz von 7 %?
§ 12 Abs. 2 UStG und die dort in Bezug genommene Anlage 2 enthalten unterschiedliche begünstigte Tatbestände. Eine pauschale Zuordnung nach Alltagskategorien ist nicht zuverlässig; der Rechner bestimmt den anwendbaren Satz nicht.
Gibt es Umsätze ohne Mehrwertsteuer?
Ja. Bestimmte Umsätze sind nach § 4 UStG steuerbefreit, zum Beispiel ärztliche Leistungen, Versicherungen und Grundstücksverkäufe. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen ebenfalls keine Umsatzsteuer aus.
Warum können bei Rechnungen Centdifferenzen entstehen?
Je nachdem, ob jede Rechnungsposition oder erst eine Summe gerundet wird, können sich Ergebnisse um einzelne Cent unterscheiden. Der Rechner rechnet einen Gesamtbetrag und ersetzt kein konkretes Rechnungssystem.
Gilt der Rechner für andere Länder?
Die fachlichen Hinweise beziehen sich auf Deutschland. Andere Länder haben eigene Steuersätze, Bemessungsgrundlagen und Regeln; aus der gleichen Prozentformel folgt keine steuerliche Übertragbarkeit.
Grenzen
Einschränkungen
Keine Steuerberatung: Der Rechner berechnet mathematisch korrekte Beträge, kann aber keine steuerliche Einordnung vornehmen. Welcher Steuersatz für einen konkreten Umsatz gilt, muss separat geprüft werden.
Kein automatischer Steuersatz: Der Rechner bestimmt nicht automatisch, ob 19 %, 7 % oder eine Steuerbefreiung gilt. Der Nutzer muss den korrekten Satz selbst eingeben.
Keine Rechnungsprüfung nach § 14 UStG: Der Rechner prüft nicht die Pflichtangaben einer Rechnung und ersetzt keine formale Rechnungskontrolle.
Bei Rechnungen mit mehreren Positionen können sich je nach Rundungszeitpunkt Centdifferenzen ergeben. Der Rechner verarbeitet einen Gesamtbetrag; die konkrete Rechnung muss nach den Vorgaben des verwendeten Rechnungssystems geprüft werden.
Keine innergemeinschaftlichen Lieferungen: Für EU-Lieferungen, Reverse-Charge oder Drittlandsimporte gelten besondere Regeln, die der Rechner nicht abbildet.
Quellen
Quellen und Nachweise
Umsatzsteuergesetz (UStG)Bundesministerium der Justiz
Das UStG regelt die Erhebung der Umsatzsteuer in Deutschland. Maßgeblich für diesen Rechner sind die Bemessungsgrundlage (§ 10), die Steuersätze 19 % und 7 % (§ 12), der Vorsteuerabzug (§ 15) und die Kleinunternehmerregelung (§ 19). Die konsolidierte Fassung ist über die Paragraphenübersicht der verlinkten Seite abrufbar (Stand der eingearbeiteten Fassung: 2025).
Zur QuelleAbgerufen: 15.06.2025 · Geprüft am: 23.07.2026 · Primärquelle
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) des BMFBundesministerium der Finanzen
Der UStAE enthält die Verwaltungsanweisungen zur Anwendung des UStG (u. a. zu §§ 10, 12, 15 und 19) und wird vom Bundesministerium der Finanzen laufend fortgeschrieben; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Zur QuelleAbgerufen: 15.06.2025 · Geprüft am: 23.07.2026 · Primärquelle
Anlage 2 zum UStG — Ermäßigter SteuersatzBundesministerium der Justiz
Die Anlage 2 bezeichnet die Gegenstände, auf die § 12 Abs. 2 UStG in bestimmten Fällen verweist; weitere ermäßigte Tatbestände stehen unmittelbar im Gesetz.
Zur QuelleAbgerufen: 23.07.2026 · Geprüft am: 23.07.2026 · Primärquelle
EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EGEuropäische Union
Die europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bildet die Grundlage für die nationale Umsatzsteuergesetzgebung aller EU-Mitgliedstaaten.
Zur QuelleAbgerufen: 15.06.2025 · Geprüft am: 23.07.2026 · Primärquelle
Mehrwertsteuer aufschlagen ist fachlich nah am prozentualen Aufschlag.
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