Erklärung
So funktioniert Verzugszinsrechner
Verzugszinsen im deutschen Recht
Wer eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig bezahlt, Gerät in Verzug und schuldet dem Gläubiger Verzugszinsen. Diese sind in § 288 BGB geregelt und dienen als pauschaler Schadensersatz — der Gläubiger muss keinen konkreten Schaden nachweisen.
Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 247 BGB) zuzüglich eines gesetzlichen Aufschlags: 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli aktualisiert. Bei längeren Verzugszeiträumen müssen daher gegebenenfalls mehrere Perioden mit unterschiedlichen Zinssätzen berücksichtigt werden.