Grunderwerbsteuer mit zentral gepflegten Sätzen aller Bundesländer, Bemessungsgrundlage und ausgewiesenem Quellenstand berechnen.
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Nur separat und plausibel bewertete bewegliche Gegenstände; Anerkennung wird nicht geprüft.
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Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.
Erklärung
So funktioniert Grunderwerbsteuerrechner
Der Grunderwerbsteuerrechner schätzt die Steuer für einen Grundstückskauf anhand des Bundeslands und einer vereinfachten Gegenleistung. Er nutzt eine zentrale, datierte Steuersatztabelle.
Bemessungsgrundlage und Steuer
BemessungsgrundlageKaufpreis − angesetzte nicht steuerpflichtige bewegliche Gegenstände
Der Abzug ist eine Nutzereingabe; seine steuerliche Anerkennung wird nicht geprüft.
GrunderwerbsteuerBemessungsgrundlage × Steuersatz des Bundeslands / 100
Der verwendete Satz und sein Gültigkeitsdatum werden im Ergebnis ausgewiesen.
Praxis
Praxisbeispiele
Nur Beispiel zur Veranschaulichung – maßgeblich ist deine eigene Berechnung.
Wohnungskauf in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreis 400.000 Euro, keine separat angesetzten beweglichen Gegenstände.
Ergebnis: Bemessungsgrundlage 400.000 Euro × 6,5 % = 26.000 Euro Grunderwerbsteuer.
Hauskauf in Bayern mit beweglichem Inventar
Kaufpreis 500.000 Euro; 20.000 Euro werden im Modell als nicht steuerpflichtige bewegliche Gegenstände abgezogen.
Ergebnis: Bemessungsgrundlage 480.000 Euro × 3,5 % = 16.800 Euro Grunderwerbsteuer.
Hinweise
Häufige Fehler
Jeden Kaufpreisbestandteil gleich behandelt
Bewegliches Inventar und Grundstücksbestandteile werden ohne Prüfung vermischt.
Nur nachvollziehbar separat bewertete bewegliche Gegenstände als Modellabzug eingeben.
Ergebnis als Steuerbescheid verstanden
Das vereinfachte Produkt wird als verbindliche Festsetzung gelesen.
Bescheid und individuelle steuerliche Prüfung bleiben maßgeblich.
Wohnsitz statt Grundstückslage gewählt
Der Satz des eigenen Wohnsitzes wird verwendet.
Das Bundesland wählen, in dem das Grundstück liegt.
FAQ
Häufige Fragen
Woraus berechnet sich die Grunderwerbsteuer?
Das Modell zieht angegebene nicht steuerpflichtige bewegliche Gegenstände vom Kaufpreis ab und multipliziert die verbleibende Bemessungsgrundlage mit dem Satz des Bundeslands.
Warum hängt der Satz vom Bundesland ab?
Die Länder bestimmen ihren Grunderwerbsteuersatz. Maßgeblich ist grundsätzlich das Bundesland, in dem das Grundstück liegt.
Welche beweglichen Gegenstände können abziehbar sein?
Separat und realistisch bewertetes bewegliches Inventar kann außerhalb der Grundstücksgegenleistung liegen. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall anerkannt wird, prüft der Rechner nicht.
Kann eine Einbauküche immer abgezogen werden?
Nein. Eigentumszuordnung, Vertragsgestaltung und ein plausibler Zeitwert sind entscheidend. Die Eingabe ist nur eine Modellannahme.
Prüft der Rechner Steuerbefreiungen?
Nein. Befreiungen, etwa bestimmte Übertragungen im Familienverband, Umstrukturierungen oder andere Sonderfälle, werden nicht geprüft.
Können weitere Leistungen zur Gegenleistung gehören?
Ja. Übernommene Verpflichtungen oder sonstige Leistungen können nach § 9 GrEStG relevant sein. Das einfache Kaufpreismodell bildet sie nicht ab.
Welcher Stand gilt für die Steuersätze?
Die zentrale Tabelle weist den Quellenstand 28.01.2026 und für jedes Bundesland das Gültigkeitsdatum des verwendeten Satzes aus.
Entspricht das Ergebnis dem Steuerbescheid?
Nicht zwingend. Die Finanzverwaltung bestimmt die steuerliche Gegenleistung und berücksichtigt gesetzliche Besonderheiten des Erwerbsvorgangs.
Wie wird gerundet?
Die Engine rechnet intern mit den eingegebenen Eurobeträgen und zeigt Geldwerte auf Cent gerundet.
Ist das eine Steuer- oder Rechtsberatung?
Nein. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Rechenorientierung und ersetzt keine Prüfung des Kaufvertrags oder Steuerfalls.
Grenzen
Einschränkungen
Befreiungen, verbundene Verträge, Erbbaurechte und weitere Sonderfälle werden nicht geprüft.
Die steuerliche Anerkennung beweglicher Gegenstände und ihres Werts ist nicht Bestandteil der Berechnung.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich sind Vertrag, Finanzverwaltung und geltendes Recht.
Quellen
Quellen und Nachweise
Aktuelle Grunderwerbsteuersätze – Stand 28.01.2026Deutsches Notarinstitut (DNotI)
Berufsständische Referenztabelle der in allen Bundesländern geltenden Steuersätze.
Zur QuelleStand: 28.01.2026 · Abgerufen: 30.07.2026 · Geprüft am: 30.07.2026
§ 8 GrEStG – BemessungsgrundlageBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Amtliche Regel, wonach sich die Steuer grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung bemisst.
Zur QuelleAbgerufen: 30.07.2026 · Geprüft am: 30.07.2026 · Primärquelle
§ 9 GrEStG – GegenleistungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Amtliche Definition der Gegenleistung beim Grundstückskauf.
Zur QuelleAbgerufen: 30.07.2026 · Geprüft am: 30.07.2026 · Primärquelle
§ 3 GrEStG – Allgemeine AusnahmenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Amtliche Befreiungstatbestände, die das vereinfachte Modell nicht im Einzelfall prüft.
Zur QuelleAbgerufen: 30.07.2026 · Geprüft am: 30.07.2026 · Primärquelle
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