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Wohnflächenrechner

Anrechenbare Wohnfläche nach WoFlV aus einer Raumliste berechnen – mit Dachschrägen, Balkonen und nicht anrechenbaren Flächen sowie Faktor und Begründung je Raum.

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Für jeden Raum Grundfläche und Raumart erfassen; bei Dachschrägen die Höhenanteile.

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iNur bei Dachschräge.
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iNur bei zulässiger Spanne, z. B. Außenflächen (0–0,5).

Nur bei zulässiger Spanne, z. B. Außenflächen (0–0,5).

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Erklärung

So funktioniert Wohnflächenrechner

Der Wohnflächenrechner ermittelt die anrechenbare Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung. Für jeden Raum werden Grundfläche, Raumart und – bei Dachschrägen – die Höhenanteile erfasst. Die Rechtswerte stammen aus einer zentralen, versionierten Referenz.

Anrechnung nach Höhe

HöhenanrechnungFläche ≥ 2 m × 1 + Fläche 1–2 m × 0,5 + Fläche < 1 m × 0

§ 4 Nr. 1 und Nr. 2 WoFlV.

Sonderflächen

AußenflächenGrundfläche × Faktor (i. d. R. 0,25, höchstens 0,5)

§ 4 Nr. 4 WoFlV für Balkon, Loggia, Dachgarten und Terrasse.

Praxis

Praxisbeispiele

Dachgeschosszimmer mit Schräge

20 m² Grundfläche, davon 60 % mit voller Höhe (≥ 2 m) und 30 % mit 1 m bis unter 2 m, Rest unter 1 m.

Ergebnis: Anrechenbar sind 12 m² voll plus 3 m² zur Hälfte, also 15 m² von 20 m² Grundfläche.

Balkon nach WoFlV

8 m² Balkon, Anrechnung nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel zu einem Viertel.

Ergebnis: Anrechenbar sind 2 m² (ein Viertel von 8 m²); höchstens zulässig wäre die Hälfte.

Hinweise

Häufige Fehler

  • Dachschräge voll angerechnet

    Ein Raum mit Schräge wird komplett zur Wohnfläche gezählt.

    Höhenanteile nach § 4 WoFlV getrennt anrechnen: ab 2 m voll, 1–2 m zur Hälfte, darunter gar nicht.

  • Balkon voll gerechnet

    Die gesamte Balkonfläche wird als Wohnfläche gezählt.

    Balkone zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

  • Keller als Wohnfläche

    Zubehörräume wie Keller oder Garage werden mitgezählt.

    Zubehörräume nach § 2 Abs. 3 WoFlV gehören nicht zur Wohnfläche.

FAQ

Häufige Fragen

Was berechnet der Wohnflächenrechner?

Er ermittelt die anrechenbare Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung aus einer Raumliste und weist je Raum den verwendeten Faktor mit Begründung aus.

Auf welcher Grundlage rechnet er?

Ausschließlich auf Basis der Wohnflächenverordnung (§§ 2–4 WoFlV). Die Rechtswerte stammen aus einer zentralen, datierten Referenz mit Stand und Gültigkeit.

Wie werden Dachschrägen berücksichtigt?

Flächen mit lichter Höhe ab 2 m zählen voll, von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte und unter 1 m gar nicht. Du gibst die Höhenanteile je Raum an.

Wie werden Balkone und Terrassen angerechnet?

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Der zulässige Faktor ist entsprechend begrenzt.

Welche Flächen zählen nicht zur Wohnfläche?

Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Heizungsraum, Trockenraum und Garagen sind nach § 2 Abs. 3 WoFlV keine Wohnfläche und werden nicht angerechnet.

Wie wird ein Wintergarten behandelt?

Ein unbeheizbarer Wintergarten sowie ein Schwimmbad zählen nach § 4 Nr. 3 WoFlV zur Hälfte. Beheizbare Wintergärten können voll zählen; solche Fälle sind prüfbedürftig.

Kann ich einen eigenen Faktor eingeben?

Nur bei Raumarten mit einer fachlich zulässigen Spanne, etwa Außenflächen. Der Rechner begrenzt die Eingabe auf den nach WoFlV zulässigen Bereich.

Was bedeutet die Kennzeichnung als prüfbedürftig?

Sonderfälle wie Außenflächen, Wintergärten oder Schwimmbäder hängen von den konkreten Umständen ab. Der Rechner markiert sie, damit du sie im Einzelfall prüfst.

Warum weicht die Wohnfläche von der Grundfläche ab?

Die Grundfläche ist die gemessene Bodenfläche. Die Wohnfläche berücksichtigt Höhenbereiche, Außenflächen und nicht anrechenbare Räume und ist daher meist kleiner.

Gilt die Wohnflächenverordnung immer?

Für frei finanzierten Wohnraum kann auch die frühere II. Berechnungsverordnung oder eine vertragliche Vereinbarung gelten. Der Rechner nutzt die WoFlV als heute übliche Grundlage.

Ist das eine verbindliche Flächenfeststellung?

Nein. Der Rechner behauptet keine verbindliche rechtliche Flächenfeststellung. Maßgeblich sind ein Aufmaß durch Fachkundige und die vertraglichen Vereinbarungen.

Grenzen

Einschränkungen

  • Berechnung ausschließlich nach WoFlV; abweichende vertragliche oder ältere Grundlagen werden nicht abgebildet.
  • Sonderfälle wie Außenflächen, Wintergärten und Schwimmbäder sind als prüfbedürftig gekennzeichnet.
  • Keine verbindliche rechtliche Flächenfeststellung; maßgeblich sind ein fachliches Aufmaß und der Vertrag.

Quellen

Quellen und Nachweise

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Verordnung zur Berechnung der anrechenbaren Wohnfläche (§§ 2–4 WoFlV), gültig seit 1. Januar 2004.

    Zur Quelle
  • § 556 BGB – Vereinbarungen über BetriebskostenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Grundlage für die Umlage von Betriebs- und Nebenkosten im Wohnraummietverhältnis.

    Zur Quelle
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Amtliche Aufzählung der umlagefähigen Betriebskostenarten als Grundlage der Nebenkostenpositionen.

    Zur Quelle

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