Erklärung
So funktioniert Rabattrechner
Bei der Bekanntgabe einer Preisermäßigung für Waren verlangt § 11 PAngV grundsätzlich den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenz; die Vorschrift enthält Einzelheiten und Ausnahmen. Der Rabattrechner berechnet Endpreis, Rabattbetrag oder Ausgangspreis, prüft aber weder die Anwendbarkeit der Vorschrift noch die rechtliche Zulässigkeit einer Preiswerbung.
Besonders relevant ist die Rabattberechnung bei saisonalen Aktionen wie Black Friday, Cyber Monday oder Schlussverkauf. Händler arbeiten häufig mit Streichpreisen, die den vorherigen Preis durchgestrichen zeigen. Die tatsächliche Ersparnis lässt sich nur prüfen, wenn der Endpreis korrekt gegen den realen Vorher-Preis (nicht die UVP) gerechnet wird. Ebenso wichtig: Der Unterschied zwischen Endpreis und Rabatthöhe — 50 % Rabatt klingt groß, aber auf einen 10-Euro-Artikel spart man nur 5 Euro.
Für typische Einkaufsfragen sind vor allem Endpreis, Rabattbetrag, ursprünglicher Preis und der tatsächliche Rabatt in Prozent relevant.
Ein Rabatt ist wirtschaftlich gesehen ein Preisnachlass, der als prozentualer Anteil vom ursprünglichen Verkaufspreis gewährt wird. Im Handel unterscheidet man zwischen Funktionsrabatten (für Großhändler), Mengenrabatten, Treuerabatten und zeitlich begrenzten Aktionsrabatten.
§ 11 PAngV verlangt bei der Bekanntgabe einer Preisermäßigung für Waren grundsätzlich den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Ob die Vorschrift oder eine ihrer Ausnahmen im Einzelfall greift, ist keine Rechenfrage.
R = P x r / 100Der Rabattbetrag R ergibt sich aus Ausgangspreis P mal Rabatt r geteilt durch 100.
E = P - RDer Endpreis E ist der Ausgangspreis minus Rabattbetrag.
P = E / (1 - r / 100)Wenn Endpreis und Rabatt bekannt sind, wird durch den verbleibenden Preisanteil geteilt.
r = (P - E) / P x 100Ausgangspreis minus Endpreis ergibt die Ersparnis. Bezogen auf den Ausgangspreis entsteht der Rabatt in Prozent.
E = P x (1 - r1/100) x (1 - r2/100)Zwei nacheinander angewendete Rabatte werden als Produkt der jeweiligen Restfaktoren berechnet, nicht als Summe der Prozentsätze.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, welcher Referenzpreis bei Rabatten angegeben werden muss. Der Rechner prüft keine rechtlichen Vorgaben — er berechnet nur den mathematischen Rabatt.