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Steuern & Abgaben

BMF veröffentlicht Basiszins 2026 für die Vorabpauschale

Das Wichtigste

  1. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale zum 2. Januar 2026 auf 3,20 % festgesetzt.

  2. Der Basiszins ist eine Rechengröße für die Vorabpauschale des Jahres 2026 und wird nicht auf künftige Jahre fortgeschrieben.

  3. Die tatsächlich anfallende Vorabpauschale hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Wertentwicklung des Fonds ab.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale zum 2. Januar 2026 auf 3,20 % festgesetzt. Der Basiszins ist eine Rechengröße für die Vorabpauschale des Jahres 2026 und wird nicht auf künftige Jahre fortgeschrieben.

Was bedeutet das konkret?

Die tatsächlich anfallende Vorabpauschale hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Wertentwicklung des Fonds ab. Die Vorabpauschale für 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen und wird erst dann steuerlich wirksam.

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