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ETF-Sparplan richtig berechnen: Rendite, Kosten, Steuern und Inflation verstehen

Wie berechne ich einen ETF-Sparplan mit Rendite, Kosten, Steuern und Inflation richtig?

Ein ETF-Sparplan wird oft auf eine einzige Zahl verkürzt: die erwartete Rendite. Für ein belastbares Ergebnis müssen aber mehrere Ebenen zusammenkommen — wie viel eingezahlt wird, welche laufenden Kosten anfallen, wie Erträge besteuert werden und was der Endbetrag in heutiger Kaufkraft bedeutet. Dieser Beitrag trennt diese Ebenen und zeigt, welche Größen feststehen und welche reine Annahmen bleiben.

Die Stellschrauben: Startkapital, Sparrate und Zeit

Drei Eingaben bilden das Grundgerüst jeder Hochrechnung: das eingesetzte Startkapital, die regelmäßige Sparrate und die Laufzeit. Wiederangelegte Erträge werfen in den Folgejahren selbst wieder Erträge ab — dieser Zinseszinseffekt lässt den Wertzuwachs mit der Zeit überproportional steigen und kann bei langen Laufzeiten den größten Teil des Endbetrags ausmachen.

Eine jährliche Erhöhung der Sparrate, oft Dynamik genannt, verschiebt das Ergebnis zusätzlich nach oben, weil auch spätere Beiträge noch mitwachsen. Wer etwa 30 Jahre lang jeden Monat 200 Euro anlegt, zahlt in Summe 72.000 Euro ein; wie viel daraus wird, entscheidet vor allem die unterstellte Rendite und die Zeit, in der der Zinseszins wirken kann.

Kosten: die laufende TER und Gebühren je Ausführung

Die laufenden Fondskosten werden als Gesamtkostenquote (TER) in Prozent pro Jahr angegeben und mindern die Wertentwicklung fortlaufend; vereinfacht ist die Netto-Rendite die Bruttorendite abzüglich dieser Kostenquote. Weil die TER in jedem Jahr auf das dann bereits größere Vermögen wirkt, wächst ihr absoluter Effekt über die Laufzeit an — schon ein Unterschied von wenigen Zehntelprozentpunkten kann über Jahrzehnte einen erheblichen Betrag kosten.

Hinzu kommen feste oder prozentuale Gebühren je Sparplanausführung. Sie fallen vor allem bei kleinen Raten stärker ins Gewicht, weil eine feste Gebühr einen größeren Anteil einer kleinen Rate auffrisst als einer großen. Wer beide Kostenarten getrennt eingibt, sieht, wie stark günstige Konditionen das Endergebnis heben.

Warum langfristige Renditen nur Modellannahmen sind

Jede Hochrechnung unterstellt eine gleichbleibende jährliche Rendite. Tatsächlich schwanken die Kapitalmärkte von Jahr zu Jahr, und eine vergangene Wertentwicklung ist keine Zusage für die Zukunft. Der eingegebene Prozentsatz ist deshalb eine Annahme und kein Versprechen: Er beschreibt einen glatten Modellpfad, während der reale Verlauf gute und schlechte Jahre mischt.

Sinnvoll ist es, bewusst mehrere Szenarien zu rechnen — etwa eine vorsichtige Annahme von vier Prozent und eine optimistischere von sechs Prozent — statt sich auf einen einzigen Wert festzulegen. So wird sichtbar, wie empfindlich das Endvermögen auf die Renditeannahme reagiert, und das Ergebnis wird als Bandbreite statt als scheinbar sichere Prognose gelesen.

Inflation: vom Nennbetrag zur Kaufkraft

Ein in vielen Jahren erreichter Endbetrag klingt hoch, ist in heutiger Kaufkraft aber weniger wert, weil die Preise im Zeitverlauf steigen. Um Ergebnisse einzuordnen, lässt sich der Nennbetrag mit einer angenommenen Teuerungsrate auf heutige Kaufkraft abzinsen. Diese reale Betrachtung verhindert, dass eine große Zahl über den tatsächlichen Zugewinn an Kaufkraft hinwegtäuscht.

Auch die Inflationsrate bleibt dabei eine Annahme und sollte, wie die Rendite, in mehreren Varianten betrachtet werden. Wer den nominalen und den realen Endwert nebeneinander stellt, erkennt sofort, welcher Teil des Zuwachses echter Kaufkraftgewinn ist und welcher nur den gestiegenen Preisen folgt.

Steuern: Abgeltungsteuer und Teilfreistellung

Auf Kapitalerträge wird in Deutschland grundsätzlich ein gesonderter Steuertarif von 25 Prozent erhoben, geregelt in Paragraf 32d des Einkommensteuergesetzes, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Investmentfonds bleibt zudem ein Teil der Erträge steuerfrei: Für Aktienfonds im Privatvermögen sind nach Paragraf 20 des Investmentsteuergesetzes 30 Prozent der Erträge von der Steuer freigestellt, bei Mischfonds 15 Prozent.

Der Steuersatz greift also erst nach Abzug dieser Teilfreistellung und des persönlichen Sparer-Pauschbetrags. Weil Freibeträge, Kirchensteuer und die konkrete Fondsart das Ergebnis verändern, ist eine Steuerschätzung im Rechner bewusst eine abschaltbare Näherung und keine verbindliche Berechnung — die genaue Belastung hängt immer von den persönlichen Verhältnissen ab.

Vorabpauschale: warum der Basiszins nicht fortgeschrieben wird

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus; damit laufende Erträge nicht unbegrenzt aufgeschoben werden, greift die Vorabpauschale. Ihr Basisertrag ergibt sich nach Paragraf 18 des Investmentsteuergesetzes aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses, und ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres begrenzt.

Entscheidend für eine ehrliche Hochrechnung ist, woher der Basiszins kommt: Die Deutsche Bundesbank ermittelt ihn jedes Jahr neu aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen, und das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht ihn anschließend. Er ändert sich also jährlich — ihn mit dem heute bekannten Wert über die gesamte Laufzeit fortzuschreiben, würde eine Genauigkeit vortäuschen, die es nicht gibt. Für ein einzelnes Jahr gehört deshalb der amtliche Basiszins in die Rechnung, nicht eine pauschale Hochrechnung über Jahrzehnte.

Ein belastbarer ETF-Sparplan trennt feste Größen von Annahmen: Sparrate, Laufzeit und Kosten sind planbar, Rendite und Inflation bleiben Modellannahmen, und die Steuer hängt von der Fondsart sowie persönlichen Freibeträgen ab. Wer mehrere Szenarien rechnet und die Vorabpauschale nur mit dem jeweils amtlichen Basiszins ansetzt, erhält eine ehrliche statt einer scheingenauen Zahl.