Zum Hauptinhalt

Steuern & AbgabenVerkündet

Sozialversicherungsgrenzen für 2026 verkündet

Das Wichtigste

  1. Ab Januar 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 101400 Euro jährlich beziehungsweise 8450 Euro monatlich.

  2. Für Kranken- und Pflegeversicherung gelten 69750 Euro jährlich beziehungsweise 5812,50 Euro monatlich.

  3. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 77400 Euro.

Ab Januar 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 101400 Euro jährlich beziehungsweise 8450 Euro monatlich. Für Kranken- und Pflegeversicherung gelten 69750 Euro jährlich beziehungsweise 5812,50 Euro monatlich. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 77400 Euro.

Was bedeutet das konkret?

Die Grenzen bestimmen, bis zu welchem Einkommen Beiträge anfallen. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze haben unterschiedliche Funktionen. Die Nettorechnung für 2026 enthält die neuen Werte bereits; im ÖD-Rechner betrifft dies Tarifbeschäftigte.

Betroffene Themen

  • Steuern & Abgaben
Auswirkung berechnen

Quelle & Stand

Quellen (1)

Bezugsdatum
Quelle veröffentlicht
Auf Rechnerpilot veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Wirksam ab

Weitere aktuelle Meldungen

Die Meldungen basieren auf offiziellen Primärquellen und werden automatisiert auf Berechnungsrelevanz geprüft.