Ab Januar 2026 können begünstigte Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu 24000 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Der Betrag wird nach begünstigten Monaten aufgeteilt; monatlich sind bis zu 2000 Euro möglich. Die Begünstigung beginnt frühestens im Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Weitere Voraussetzungen gelten, insbesondere für die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.
Was bedeutet das konkret?
Der deutschsprachige Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt die Aktivrente jetzt für bestätigte begünstigte Beschäftigung und volle Kalendermonate. Steuerpflichtiger Lohn und tatsächliche Sozialbeiträge bleiben getrennt. Für ÖD-Tarifbeschäftigte kann das tarifliche Brutto aus dem ÖD-Rechner übernommen werden; dessen eigene Nettoanzeige enthält die Aktivrente weiterhin nicht. Teilmonate, Sonderzahlungen und gemeinsame Mehrfachabrechnungen sind im Brutto-Netto-Rechner nicht berechenbar.
Betroffene Themen
- Steuern & Abgaben