Vorgriffszahlung: Die zuständige amtliche Stelle hat eine Vorgriffszahlung auf die vorgesehene Anpassung angeordnet.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; die Werte im Rechner bleiben unverändert, bis die amtlichen Tabellen geprüft sind.
Sobald die amtlichen Tabellen geprüft sind, aktualisieren wir Ihre Berechnung mit dem Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst.
Vorgriffszahlung: Die zuständige amtliche Stelle hat eine Vorgriffszahlung auf die vorgesehene Anpassung angeordnet. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; die Werte im Rechner bleiben unverändert, bis die amtlichen Tabellen geprüft sind.
Was bedeutet das konkret?
Sobald die amtlichen Tabellen geprüft sind, aktualisieren wir Ihre Berechnung mit dem Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst.