Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er soll die Pflegeversicherung angesichts von mehr als sechs Millionen Pflegebedürftigen finanziell stabilisieren; ohne Gegenmaßnahmen wären für 2027 rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 mehr als 15 Milliarden Euro Defizit zu erwarten. Vorgesehen sind unter anderem eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort, ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2, ein Überbrückungsbudget bei Ausfall pflegender Personen sowie gebündelte ambulante Pflegebudgets und ein digitales Pflege-Cockpit. Der allgemeine Beitragssatz soll in den nächsten Jahren bei 3,6 Prozent gehalten werden, zugleich können einzelne Beiträge durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Beitrag für Kinderlose und Änderungen bei der Mitversicherung sowie bei Minijobs steigen. Eine Pflegestrukturkommission soll am 7. Oktober 2026 eingesetzt und ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen; Reformen sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten können. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten noch nicht.
Was bedeutet das konkret?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen durch eine fachliche Begleitung zu Hause, niedrigschwellige Hilfen ab Pflegegrad 2 und ein Überbrückungsbudget bei einem ungeplanten Ausfall besser unterstützt werden. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ist ein höheres Budget vorgesehen. Pflegekassen sollen Informationen und Angebote künftig in einem digitalen „Pflege-Cockpit“ bündeln. Obwohl der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent bleiben soll, können die Beiträge für einzelne Versicherte steigen.
Betroffene Themen
- Arbeit & Gehalt