Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung setzt den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde fest.
Ab Januar 2027 gelten 14,60 Euro.
Der Stundenlohnrechner verwendet für 2026 den Vergleichswert von 13,90 Euro.
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung setzt den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde fest. Ab Januar 2027 gelten 14,60 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Der Stundenlohnrechner verwendet für 2026 den Vergleichswert von 13,90 Euro. Die Umrechnung zwischen Stundenlohn und Monatsgehalt ändert sich dadurch nicht. Branchenspezifische Mindestentgelte und gesetzliche Ausnahmen werden nicht individuell geprüft.