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Öffentlicher DienstBeschlossen

Hessen beschließt neue Beamtenbesoldung 2026/2027

Das Wichtigste

  1. Zum Datum weichen die amtlichen Quellen ab: Das Beschlussprotokoll der 73. Sitzung nennt den 1. September 2026; die Mitteilung des Innenministeriums vom 2. September spricht von einer Verabschiedung „heute“.

  2. Maßgeblich für das Beschlussdatum ist hier das Beschlussprotokoll.

  3. Ab 1. Juli 2026 steigt die Besoldung um 3,02 Prozent, die Grundgehälter um mindestens 110 Euro.

Der Hessische Landtag hat die Anpassung der Beamten- und Richterbesoldung verabschiedet. Zum Datum weichen die amtlichen Quellen ab: Das Beschlussprotokoll der 73. Sitzung nennt den 1. September 2026; die Mitteilung des Innenministeriums vom 2. September spricht von einer Verabschiedung „heute“. Maßgeblich für das Beschlussdatum ist hier das Beschlussprotokoll. Ab 1. Juli 2026 steigt die Besoldung um 3,02 Prozent, die Grundgehälter um mindestens 110 Euro. Ab 1. Oktober 2027 folgen weitere 2,8 Prozent. Rückwirkend ab 1. Januar 2026 entfällt in A die Erfahrungsstufe 1. Bisherige Stufe 1 wird in Stufe 2 übergeleitet; in Stufe 1 verbrachte Zeiten werden nicht für den weiteren Aufstieg angerechnet. Der Kinderanteil des Familienzuschlags beträgt ab Januar für das erste und zweite Kind jeweils 350,00 Euro. Das Ministerium bezeichnet die Anhebung als jeweils 87 Euro; die Anlage nennt den verbindlichen Betrag. Der Verheiratetenzuschlag bleibt bestehen. Ab 1. Oktober 2026 steigen Schicht- und Wechselschichtzulagen. Das Familieneinkünftemodell ersetzt das Alleinverdienermodell bei der verfassungsrechtlichen Bemessung der Alimentation. Ein zusätzlicher einkommensabhängiger Familienergänzungszuschlag entsteht daraus ausdrücklich nicht.

Was bedeutet das konkret?

Stand 7. September 2026: Im hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist das Gesetz noch nicht veröffentlicht. Rechnerpilot verwendet die nachweislich unverändert beschlossenen Anlagen aus Drucksache 21/4422, abgeglichen mit 21/5009 und dem Plenarbeschluss. Hessen A und B sind nach Stichtag berechenbar; frühere Daten ab Dezember 2025 bleiben erhalten. Alte Eingaben mit Stufe 1 werden ab Januar 2026 auf Stufe 2 übergeleitet. Ein Partnereinkommensfeld wird nicht benötigt. Schichtzulagen werden nicht berechnet. Für andere Jahre als 2026 wird nur brutto gerechnet. Der Rechnerlink wählt Hessen vor. Gegenstand ist die hessische Besoldung, keine Änderung von TV-L, TVöD oder Soldatenbesoldung. Für hessische Tarifbeschäftigte gilt TV-H. Nach der Verkündung folgt ein Eins-zu-eins-Abgleich mit dem Gesetzblatt.

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Quelle & Stand

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