Entwurf sieht höhere Nachzahlungszinsen bei Steuern vor
Das Wichtigste
Danach soll der monatliche Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2027 von 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent steigen; der Jahreszinssatz würde damit von 1,8 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht.
Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Der Entwurf enthält außerdem unter anderem Regelungen zu ungekürzten Kinderfreibeträgen für Kinder in bestimmten EU- und EWR-Staaten, ausländischen Großaktionären, elektronischen Steuerbescheiden ab 2027 und dem Informationsaustausch über Einkünfte über Onlineplattformen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (21/8283) eingebracht. Danach soll der monatliche Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2027 von 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent steigen; der Jahreszinssatz würde damit von 1,8 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Der Entwurf enthält außerdem unter anderem Regelungen zu ungekürzten Kinderfreibeträgen für Kinder in bestimmten EU- und EWR-Staaten, ausländischen Großaktionären, elektronischen Steuerbescheiden ab 2027 und dem Informationsaustausch über Einkünfte über Onlineplattformen.
Was bedeutet das konkret?
Betroffen sind Steuerpflichtige mit Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen sowie weitere im Gesetzentwurf genannte Steuerpflichtige und Unternehmen. Die Änderungen sind im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgesehen.